bARRIEREFREIHEIT

Erklärung zur Barrierefreiheit


1. Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Meinhard ist bemüht, ihre Internetseite www.gemeinde-meinhard.de im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Diese dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder technischen Einschränkungen, einen möglichst uneingeschränkten Zugang zu den Informationen und Dienstleistungen der Gemeinde Meinhard zu ermöglichen.

Diese Erklärung gilt für die Internetseite:

https://www.gemeinde-meinhard.de


2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Gemeinde Meinhard arbeitet daran, ihre Internetseite entsprechend den geltenden Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit zu gestalten und bestehende Barrieren schrittweise abzubauen.

Der Grad der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV HE ist nach Abschluss einer entsprechenden Überprüfung festzulegen.

Die Gemeinde Meinhard verfolgt das Ziel, die Zugänglichkeit ihrer digitalen Angebote kontinuierlich zu verbessern.


3. Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können einzelne Inhalte und Funktionen der Internetseite noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich sein.

Insbesondere können folgende Bereiche betroffen sein, soweit dies durch eine Überprüfung bestätigt wird:

  • PDF-Dokumente und Formulare: Ältere Dokumente, Satzungen, Bekanntmachungen und Formulare können möglicherweise nicht vollständig mit unterstützenden Technologien wie Bildschirmleseprogrammen genutzt werden.
  • Bilder und Grafiken: Einzelne Abbildungen können unzureichende Alternativtexte enthalten.
  • Videos und multimediale Inhalte: Gegebenenfalls stehen nicht für alle Inhalte Untertitel, Audiodeskriptionen oder andere barrierefreie Alternativen zur Verfügung.
  • Kontrast von Text zu Hintergrund: Einzelne Elemente können bei der Nutzung nicht einwandfrei lesbar sein, da wir mit Textinformationen auf Bildern arbeiten und die Farbkombination weißer Text auf grünem Hintergrund für mache Besucher schwer lesbar sein kann.
  • Leichte Sprache und Gebärdensprache: Möglicherweise sind noch nicht sämtliche vorgesehenen Informationen in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache verfügbar.
  • Externe Anwendungen: Eingebundene Dienste und verlinkte Anwendungen Dritter können hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit Einschränkungen aufweisen.

Die Gemeinde Meinhard ist bestrebt, festgestellte Barrieren im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten zu beseitigen.

Sollten Sie Informationen benötigen, die für Sie nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie sich an die Gemeindeverwaltung wenden.


4. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01. Oktober 2026 als Entwurf erstellt.

Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Internetseite sowie regelmäßig im Hinblick auf die geltenden Anforderungen überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert.


5. Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren beim Besuch unserer Internetseite aufgefallen? Haben Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung bestimmter Inhalte oder benötigen Sie Informationen in einem barrierefrei zugänglichen Format?

Wir freuen uns über Ihre Hinweise und Anregungen.

Bitte wenden Sie sich an:

Gemeinde Meinhard

Der Gemeindevorstand

Sandstraße 15

37276 Meinhard

Telefon: 05651 / 7480-0

E-Mail: info@gemeinde-meinhard.de

Internetseite: https://www.gemeinde-meinhard.de

Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite oder bei welcher Funktion Sie auf eine Barriere gestoßen sind.

Die Gemeinde Meinhard wird Ihre Anfrage prüfen und sich um eine geeignete Lösung bemühen.


6. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen nach Ihrer Mitteilung keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder sollte keine Klärung erfolgen, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle des Landes Hessen wenden.

Die Durchsetzungsstelle unterstützt dabei, gemeinsam mit der betroffenen öffentlichen Stelle eine Lösung zur Beseitigung bestehender Barrieren zu finden.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT)

Landgraf-Philipp-Platz 1–7

35390 Gießen

Telefon: 0641 / 303-2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Internetseite: https://lbit.hessen.de

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Beantragung eines Durchsetzungsverfahrens finden Sie unter:

https://lbit.hessen.de/buergerinnen-und-buerger/durchsetzungsverfahren-beantragen

Das Durchsetzungsverfahren ist für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.


7. Unser Anspruch

Die Gemeinde Meinhard versteht digitale Barrierefreiheit als wichtigen Bestandteil einer bürgerfreundlichen und modernen Verwaltung.

Wir möchten sicherstellen, dass alle Menschen möglichst selbstständig und ohne zusätzliche Hürden auf öffentliche Informationen und digitale Dienstleistungen zugreifen können.

Die Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit ist daher ein fortlaufender Prozess, den wir im Rahmen unserer Möglichkeiten kontinuierlich vorantreiben.